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Aufsicht & Kontrolle

Aufsicht & Kontrolle


Es ist Folge der deutschen Geschichte, dass sich das Tun des Bundesnachrichtendienstes seit jeher kritischen, teilweise auch skeptischen Nachfragen stellen muss. Das ist richtig so, denn Existenz und Arbeit eines Auslandsnachrichtendienstes dürfen in einer Demokratie kein Selbstzweck sein.

In Deutschland hat sich im Laufe der Jahre ein ausgefeiltes Kontrollsystem entwickelt. So sind Zuständigkeiten und Befugnisse des BND, aber auch deren Grenzen seit 1990 in einem einschlägigen Gesetz geregelt, dem Gesetz über den Bundesnachrichtendienst - BND-Gesetz.

Gesetz über den Bundesnachrichtendienst - BND-Gesetz - BNDG

Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz - Verfassungsschutzgesetz - BVerfSchG



 

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