
Der Bundesnachrichtendienst untersteht als Bundesoberbehörde dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes. Seine Dienstsitze befinden sich in Berlin und Pullach bei München. Der Gesamtumzug des Dienstes nach Berlin ist ab ca. 2014 vorgesehen, nach Fertigstellung des neuen Dienstsitzes in der Chausseestraße in Berlin Mitte.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BND müssen bis zum Gesamtumzug nach Berlin grundsätzlich damit rechnen, an beiden Dienstorten eingesetzt zu werden.
Als Sicherheitsbehörde unterliegt der BND als Auslandsnachrichtendienst den Bestimmungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetztes (SÜG). Die Tätigkeit in einem Nachrichtendienst ist mit Auflagen und Einschränkungen verbunden; so werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen und dürfen keine Reisen in oder durch Länder unternehmen, in denen ihre persönliche Sicherheit nicht gewährleistet ist. Darüber hinaus ist eine Mitarbeit nur für deutsche Staatsangehörige möglich.
Die Möglichkeit der Ableistung von Praktika, Wahlstationen oder der Anfertigung von Diplomarbeiten besteht im BND aus sicherheitlichen Erwägungen nicht.
Der BND beachtet die Maßgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um Benachteiligungen von Bewerberinnen und Bewerbern zu verhindern.
Außerdem verfolgt die Leitung des Dienstes das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern und ist bestrebt, den Anteil der Frauen im Bundesnachrichtendienst zu erhöhen. Wir fordern deshalb qualifizierte Interessentinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Der BND unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitzeiten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Schwerbehinderte Menschen werden im Sinne des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) bei gleicher Eignung bevorzugt.
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes - SÜG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - SGB X







